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Infos zum Altersvorsorgedepot ab 2027

30.10.2026

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Es ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot: Sie zahlen ein, der Staat legt etwas dazu, und das Geld wird im Alter versteuert.

1. So berechnet sich die Zulage

Die Grundzulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag:

  • Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es eine Zulage von 50 Prozent, also 180 €.
  • Auf den Teil über 360 € bis 1.800 € gibt es 25 Prozent. Das sind maximal 360 Euro.
  • Die Grundzulage ist damit auf höchstens 540 € im Jahr begrenzt.

Die Grenze liegt also bei 1.800 € Eigenbeitrag. Mehr Beitrag bringt keine zusätzliche Grundzulage. In das Altervorsorgedepot dürfen bis zu 6.840 € im Jahr eingezahlt werden.

Für Kinder gibt es bis zu 300 € Zulage pro Kind. Dafür sind mindestens 300 € Eigenbeitrag nötig. Unter 25 Jahren gibt es einmalig 200 € Einstiegsbonus.

2. Was die Förderung im Steuerspar-Vergleich bringt

Neben der Zulage können Beiträge über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der Abzug oder die Zulage für Sie günstiger ist.

Ein einfaches Rechenbeispiel mit 1.800 € Eigenbeitrag:

  • Die Zulage bringt 540 €.
  • Der Abzug spart Steuer in Höhe von Beitrag mal Steuersatz. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25 % wären das 450 €. Der Abzug bringt hier also weniger als die Zulage.
  • Erst ab einem Steuersatz von über 30 % lohnt sich der Abzug .

Wichtig: Entscheidend ist nicht der durchschnittliche Steuersatz, sondern der Grenzsteuersatz, also der Satz auf "den letzten Euro". Der durchschnittliche Satz zeigt nur die Gesamtbelastung. Die tatsächliche Ersparnis aus dem Abzug ergibt sich erst aus dem Vergleich der Steuer mit und ohne Abzug. Die Abzugsregeln für das neue Depot sind noch nicht eindeutig belegt, deshalb sollten Sie die Rechnung mit Ihrem Steuerberater prüfen.

3. Nachgelagerte Besteuerung: erst im Alter Steuern zahlen

Das Prinzip heißt „nachgelagert“: Die Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlungen werden später versteuert, wenn Ihr persönlicher Steuersatz geringer ist als in Ihrer aktiven Phase. Steuerpflichtige Erträge fallen in der Ansparphase nicht an, weil sie im Depot steuerfrei bleiben.

In der Auszahlungsphase gilt:

  • Geförderte Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
  • Es gibt keinen eigenen Freibetrag für das Depot. Der allgemeine Grundfreibetrag und der normale Einkommensteuertarif gelten.
  • Wenn die Förderung zurückgefordert werden muss, etwa bei einer nicht vorgesehenen Auszahlung, müssen die Zulagen zurückgezahlt werden.
  • Kleine Renten können abgefunden werden, ohne dass das als schädliche Verwendung gilt. Diese Abfindung bleibt aber steuerpflichtig.
  • Es ist damit zu rechnen, dass auf die spätere Auszahlung auch Krankenversicherungsbeiträge anfallen könnten.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der ersten Information, bitte sprechen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens auf die genauen Regelungen an. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Fehler.