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Verschärfung der Strafen für Steuerhinterziehung

17.07.2026

Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig planen eine Verschärfung der Strafen für Steuerbetrug und Geldwäsche

Die beiden Minister haben einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen gegen die Steuer- und Finanzkriminalität vorstellt. Dieser umfasst u.a.:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden.
  • Steuerhinterziehung soll in schweren Fällen kein Vergehen mehr sein, sondern ein Verbrechen. Die Mindeststrafe liegt dann bei einem Jahr.
  • Die mögliche Strafe für organisierte Steuerkriminalität soll von 10 auf bis zu 15 Jahre erhöht werden.
  • Die Instrumente der Vermögensabschöpfung, also dem Einziehen von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt wurden, sollen verbessert werden. Hier fordern einige Bundesländer eine Beweislastumkehr, d.h. dass der Beschuldigte beweisen muss, wie er das Vermögen erlangt hat.
  • Die Befugnisse von Zoll und Steuerfahnung sollen optimiert werden. Die Betriebsprüfung soll mehr Ressourcen erhalten.
  • Geldbußen sollen vervierfacht werden.
  • Unternehmen aus dem Finanzsektor sollen Buchungsbelege 15 Jahre aufheben um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern.
  • Es ist eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 € Umsatz pro Jahr geplant. Im Gegenzug soll es eine Lockerung bei der Bonpflicht geben.

(Quelle: Spiegel und Handelsblatt)