Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes
15.07.2026
Einige Gemeinden erheben einen geringen Gewerbesteuer-Hebesatz um Unternehmen anzulocken. Der Mindesthebesatz, den die Gemeinden berechnen müssen, wurde nun ab 2027 von 200% auf 280 % angehoben.
Der bisherige Mindesthebesatz von 200 % bietet noch zu hohe Anreize für rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen. Mit der Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027 soll derartigen Gestaltungen von Unternehmen unter Nutzung von Niedrighebesatzkommunen daher künftig in noch stärkerem Maße als bisher entgegengewirkt werden.
(Quelle: Deubner Recht & Steuern)