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Bundestag verabschiedet Altersvorsorgegesetz

02.04.2026

Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Damit soll eine Ablösung der Riester-Rente erfolgen. Die bisherigen Riester-Verträge enthalten häufig komplizierte Regelungen und führen in der Anfangsphase durch hohe Gebühren zu einer geringen Sparrate. Diese Verträge können entweder weitergeführt werden, oder auch ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot erfolgen.

Die neue private Altersvorsorge soll speziell Bürgern mit kleinen und mittleren Einkommen die private Altersicherung erleichtern und sie soll auch Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten. Das Altersvorsorgedepot soll ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot werden. 

Es wird eine neue Produktkategorie neben den bisherigen Garantieprodukten geben, bei der es weniger bis keine Garantien gibt und die höhere Renditechancen bietet. Damit können die Steuerpflichtigen auch mit Aktien, Fonds und ETFs für das Alter sparen können. 

Es wird darüber hinaus ein Vorsorgesparen über einen neuen Staatsfond geben, die Förderung für Geringverdiener wird erhöht und die Kostendeckelung für die Anbieter auf 1 % verringert. Darüber hinaus können dann auch Selbständige in die private Altersvorsorge investieren.

Auch bei den Zulagen wird es Veränderungen geben. Die feste Zulage wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. 

Die neue private Altersvorsorge soll zum 1.1.2027 starten.

(Quelle: Haufe Steuer Office)