Warum wird die Aktivrente auf meiner Lohnabrechnung nicht berücksichtigt?
30.01.2026
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde mit § 3 Nr. 21 EStG die sogenannte Aktivrente eingeführt. Danach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind, monatlich bis zu 2.000,00 € Arbeitslohn steuerfrei beziehen. Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; andere Einkunftsarten sowie insbesondere Minijobs, selbständige Tätigkeiten und Beamtenverhältnisse sind nicht begünstigt.
Regelaltersgrenze – kurze Erläuterung: Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem regulär eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Abschläge beansprucht werden kann. Sie wird grundsätzlich mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht, wobei für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 eine stufenweise Anhebung gilt und für vor 1947 Geborene weiterhin eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren maßgeblich ist.
Aktuell ist in DATEV LODAS jedoch noch keine technische Umsetzung zur automatisierten Berücksichtigung der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren verfügbar. Nach Freigabe der entsprechenden Programmfunktion durch die DATEV werden wir für die bereits abgerechneten Monate des Jahres 2026 eine Korrektur der betreffenden Abrechnungen vornehmen und die Steuerbefreiung rückwirkend berücksichtigen.
Bis zur technischen Umsetzung bitten wir Sie, etwaige Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze, für die die Voraussetzungen der Aktivrente vorliegen, gesondert an uns zu melden, damit wir diese Fälle bei der späteren Korrektur gezielt erfassen können.
WICHTIG: Für die Arbeitnehmer im Rentenalter fällt lediglich die Lohnsteuer für das Gehalt bis 2.000,00 € weg. Die Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) müssen weiterhin abgeführt werden.