Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz zu.
19.12.2025
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.
Hier ein kurzer Überblick:
- Erhöhung Entferungspauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer
- Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken.
- Parteispendenabzug steigt ab 2026 auf max. 3.300,00 €
- Begrenzung Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland auf 2.000,00 €
- Gewerkschaftsbeiträge sollen neben der Werbungskostenpauschale absetzbar sein.
- Prämien von Olympiagewinnern werden steuerfrei
- Betriebsveranstaltungen müssen allen offen stehen für Freibetrag und Lohnsteuerpauschalierung
- Gemeinnützigkeit: Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50.000,00 €, Anhebung Freigrenze zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000,00 €, e-Sport wird gemeinnützig und Photovoltaikanlagen sind steuerlich unschädlich
- Erhöhung Übungsleiterpauschale auf 3.300,00 € und Ehrenamtspauschale auf 960,00 € p.a.,
- Die Freibeträge verändern sich wie folgt:
| Grundfreibetrag | 12.348,00 € |
| Kinderfreibetrag | 3.414,00 € |
| Ausbildungsfreibetrag | 1.464,00 € |
| Kindergeld | 259,00 € |
| Mindestlohn | 13,90 € |
| Minijobgrenze | 603,00 € |
| Basiszins für Vorabpauschale | 2,53 % |