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Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz zu.

19.12.2025

Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.

Hier ein kurzer Überblick:

  • Erhöhung Entferungspauschale auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer
  • Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken.
  • Parteispendenabzug steigt ab 2026 auf max. 3.300,00 €
  • Begrenzung Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland auf 2.000,00 €
  • Gewerkschaftsbeiträge sollen neben der Werbungskostenpauschale absetzbar sein.
  • Prämien von Olympiagewinnern werden steuerfrei
  • Betriebsveranstaltungen müssen allen offen stehen für Freibetrag und Lohnsteuerpauschalierung
  • Gemeinnützigkeit: Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50.000,00 €, Anhebung Freigrenze zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000,00 €, e-Sport wird gemeinnützig und Photovoltaikanlagen sind steuerlich unschädlich
  • Erhöhung Übungsleiterpauschale auf 3.300,00 € und Ehrenamtspauschale auf 960,00 € p.a., 
  • Die Freibeträge verändern sich wie folgt:
Grundfreibetrag 12.348,00 €
Kinderfreibetrag 3.414,00 €
Ausbildungsfreibetrag 1.464,00 €
Kindergeld 259,00 €
Mindestlohn 13,90 €
Minijobgrenze 603,00 €
Basiszins für Vorabpauschale       2,53 %