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Bundesrat stimmt dem Aktivrentengesetz zu

19.12.2025

Der Bundesrat hat der Aktivrente zugestimmt. Somit können Altersrentner ab 01.01.2026 bis zu 2.000,00 € pro Monat steuerfrei aus einer nichtselbständigen Tätigkeit verdienen.

Hier die Eckdaten:

  • Einführung eines Steuerfreibetrages bei sv-pflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit von 24.000,00 € pro Jahr ab dem Folgemonat, ab dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat (§ 3 Nr. 21 EStG (neu)).
  • Gesetzliche Rente muss nicht ausgezahlt werden.
  • Im Lohnsteuerabzugsverfahren nur bis 2.000,00 pro Monat als steuerfreier Arbeitslohn berücksichtigungsfähig, der Rest kann über die ESt-Erklärung geltend gemacht werden.
  • Für den vollen Freibetrag muss das Arbeitsverhältnis 12 Monate im Jahr bestehen.
  • Bei Stkl VI muss eine Bescheinigung vorliegen, dass der Freibetrag bislang noch nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren bei einem anderen Arbeitgeber geltend gemacht.
  • Minijob parallel möglich
  • Keine Verteilung des Freibetrages auf mehrere Dienstverhältnisse möglich
  • Theoretisch sind  2.100,00 € pro Monat steuerfrei bei Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages