Bundesrat stimmt dem Aktivrentengesetz zu
19.12.2025
Der Bundesrat hat der Aktivrente zugestimmt. Somit können Altersrentner ab 01.01.2026 bis zu 2.000,00 € pro Monat steuerfrei aus einer nichtselbständigen Tätigkeit verdienen.
Hier die Eckdaten:
- Einführung eines Steuerfreibetrages bei sv-pflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit von 24.000,00 € pro Jahr ab dem Folgemonat, ab dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat (§ 3 Nr. 21 EStG (neu)).
- Gesetzliche Rente muss nicht ausgezahlt werden.
- Im Lohnsteuerabzugsverfahren nur bis 2.000,00 pro Monat als steuerfreier Arbeitslohn berücksichtigungsfähig, der Rest kann über die ESt-Erklärung geltend gemacht werden.
- Für den vollen Freibetrag muss das Arbeitsverhältnis 12 Monate im Jahr bestehen.
- Bei Stkl VI muss eine Bescheinigung vorliegen, dass der Freibetrag bislang noch nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren bei einem anderen Arbeitgeber geltend gemacht.
- Minijob parallel möglich
- Keine Verteilung des Freibetrages auf mehrere Dienstverhältnisse möglich
- Theoretisch sind 2.100,00 € pro Monat steuerfrei bei Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages