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Wegfall der Stromkostenzuschüsse bei Elektroautos ab 2026

17.11.2025

Bislang konnten Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern ein Elektro- oder Hybridfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, einen pauschalen Stromkostenzuschuss steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Dieser Zuschuss fällt ab 01.01.2026 weg. Ab dem neuen Jahr müssen die tatsächlichen Kosten ermittelt und ggf. abgerechnet werden.

Hierbei muss der tatsächlich verbrauchte Strom durch gesonderte stationäre oder mobile Stromzähler ermittelt und mit dem Strompreis, den der Arbeitnehmer zahlt, multipliziert werden. Der Arbeitnehmer muss den Strompreis durch Vorlage des Vertrages nachweisen bzw. kann den vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichten Gesamtstrompreis für private Haushalte zugrunde zu legen. Dieser ist auf volle Cent abzurunden; die Stromkostenpauschale beträgt daher 2026 0,34 € je kWh. Die Wahl, ob der individuelle Strompreis oder der statistische Preis angesetzt wird, ist für ein Kalenderjahr festzulegen.

Bei einer privaten Photovoltaikanlage müssen nicht die Herstellungskosten für den Strom ermittelt werden, es darf der o.g. Strompreis angesetzt werden. Achtung, es könnte Umsatzsteueranfallen, wenn für die Photovoltaikanlage nicht die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

Gleichwohl können die Arbeitgeber weiterhin die Pauschale zahlen, sie wird jedoch dann lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Wir empfehlen die Weiterzahlung und ggf. eine kleine Aufstockung, um die Nachteile der Abgaben zu kompensieren. Dies ist sicherlich nicht so aufwändig, wie die monatliche Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten.

Hinweis: Durch die Strompreispauschale sind sämtliche Stromkosten des Arbeitnehmers aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten (z. B. an einer Ladesäule) bezogenen Ladestrom ist aber zudem zulässig.

Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2025 und Lohnsteuer-Info von StB. Michael Seifert