Verjährung von Forderungen - Handlungsempfehlungen zum Jahresende
24.10.2025
Offene Kundenforderungen aus 2022 verjähren i.d.R. mit Ablauf des Jahres 2025 - insofern sollten Sie Ihre Forderungen dahingehend überprüfen, ob noch alte Forderungen bestehen und ggf. Schritte zur Vermeidung der Verjährung einleiten.
Wichtig: Mahnungen können eine Verjährung nicht verhindern. Nur wenn der Kunde aufgrund der Mahnung eine Teilzahlung leistet, wird die Verjährung unterbrochen und die Frist fängt ab dem Tag der Zahlung wieder neu für 3 Jahre an zu laufen.
Die Verjährung kann durch ein gerichtliches Mahnverfahren gehemmt werden. Hierzu reicht ein Antrag auf das gerichtliche Mahnverfahren. Hier dürfen aber keine Fehler im Antrag vorliegen und die Forderungen müssen genau bezeichnet sein.
Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie selbst über das Portal der Mahngerichte beantragen oder Sie gehen auf Nummer sicher und beauftragen einen Rechtsanwalt. Gern nennen wir Ihnen einen Anwalt aus unserem Netzwerk.