Arbeitsmarktstärkungsgesetz - Aktivrente
17.10.2025
Das Kabinett hat am 16.10.2025 die Aktivrente beschlossen. Bitte beachten Sie, dass dieses Gesetz noch durch den Bundestag und den Bundesrat bestätigt werden muss. Hier können gerade durch den Bundesrat noch einige Änderungen an dem Arbeitsmarktstärkungsgesetz erfolgen.
Nach dem derzeitigen Entwurf soll es einen jährlichen Steuerfreibetrag von € 24.000,00 bei sozialversicherungsrechtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ab 01.01.2026 geben, wenn der Arbeitnehmer die Regelarbeitsgrenze erreicht hat.
Nicht unter diese Regelung fallen also die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, von Beamten oder auch von Selbständigen. Auch angestellte Kommanditisten einer GmbH & Co. KG fallen nach herrschender Meinung aus dieser Regelung heraus. Ob diese Regelung verfassungskonform ist, sind bereits umstritten.
Die weiteren Änderungen bei der Steuerbefreiung von Überstundenvergütungszuschlägen und bei den Prämien bei der Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigungen sind in der beschlossenen Fassung nicht mehr enthalten.