Steueränderungsgesetz 2025 - von Bundeskabinett beschlossen
23.09.2025
Am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, nun muss der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Ob alle Änderungen wirklich umgesetzt werden ist allerdings offen. Hier die wichtigsten Änderungen.
Einkommensteuer:
Entfernungspauschale: Ab 01.01.2026 soll bereits ab dem 1. Kilometer eine Pauschale von € 0,38 gelten.
Mobilitätsprämie: Auch nach 2026 erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften, die keine Steuern zahlen, die Möglichkeit, eine Mobilitätsprämie zu erhalten. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale, was dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif entspricht.
Umsatzsteuer:
Gastrosteuer: Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird von 19 % auf 7 % gesenkt.
Gemeinnützigkeit:
Freigrenze für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf € 50.000 angehoben. Bis zu diesem Betrag werden die Gewinne von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer freigestellt.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird ab 2026 von € 3.000 auf € 3.300 bzw. von € 840 auf € 960 angehoben
Zeitnahe Mittelverwendung: Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf € 100.000.
Sphärenzuordnung von Einnahmen: Bei Körperschaften mit Einnahmen bis zu € 50.000 wird auf eine Zuordnung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einem Zweckbetrieb verzichtet.
E-Sport: E-Sport wird nun als gemeinnützig behandelt.
Photovoltaikanlagen: Unter bestimmten Voraussetzungen gefährden ab 2026 der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen nicht mehr den Status der Gemeinnützigkeit.
Quellen: Deubner und Haufe Steuer Office