Aktuelles aus der Gesetzgebung
14.08.2025
Folgende steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer mit Wirkung ab 2026 im Gespräch. Im Herbst 2025 soll es dazu einen Gesetzentwurf geben. Dies betrifft die Einführung einer Regelung zur Aktivrente, steuerfreie Überstundenzuschläge und Teilzeitaufstockungsprämien sowie eine Erhöhung der Entfernungspauschale. Hierzu werden derzeit folgende Überlegungen anstellt:
Aktivrente: Es soll ein Betrag von 2.000 EUR im Monat zusätzlich zum Grundfreibetrag steuerfrei gestellt werden. Persönlich begünstigt sollen Personen nach Erreichen der gesetzlichen Altersrente bzw. besonders langjährig Versicherte sein, die eine Altersversorgung beziehen. Der Freibetrag von 2.000 EUR im Monat soll gelten, wenn der Aktivrentner Gewinn- oder Arbeitnehmereinkünfte erzielt. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen vom Aktivrentner nicht zu zahlen sein.
Überstundenzuschläge: Überstundenvergütungen für Mehrarbeit, die über die reguläre Ar-beitszeit hinaus geleistet wird, soll in gewisser Höhe – unabhängig davon, ob die Tätigkeit am Samstag, am Sonntag oder am Feiertag erbracht wird – steuerfrei gestellt werden.
Teilzeitaufstockungsprämie: Bei dauerhafter Ausweitung einer bisherigen Teilzeitbeschäftigung soll es dem Arbeitgeber möglich sein, eine steuerfreie Teilzeitaufsto-ckungsprämie zu leisten. Die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit soll einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten umfassen müssen. Steuerfrei soll ein Betrag von 225 € je Stunde der Aufstockung geleistet werden können, max. aber 4.500 €. Diese soll entweder als Einmalbetrag oder durch Ratenzahlung leistbar sein.
Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und ers-ter Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung soll auf 0,38 € bereits ab dem ersten Entfernungskilometer angehoben werden.
Quelle: Steuerberaterverband Hamburg e.V.