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Hat die Immobilien-GmbH noch eine Zukunft?

11.07.2025

Die Immobilien-GmbH rechnet sich i.d.R. nur, wenn durch die sog. erweitere Kürzung keine Gewerbesteuer anfällt. Die erweiterte Kürzung steht nun auf dem Prüfstand.

Sämtliche Einkünfte einer GmbH sind gewerbesteuerpflichtig. Durch den Antrag auf erweiterte Kürzung können reine Grundstücksunternehmen allerdings die Einkünfte komplett bei der Gewerbesteuer kürzen und sind damit quasi von der Gewerbesteuer befreit. Grund für die Einführung der erweiterten Kürzung war vor vielen Jahrzehnten u.a. die Vermeidung einer Doppelbsteuerung mit Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die hohen Körperschaftsteuersätze von bis zu 56 %.

Durch den gegenüber der Vergangenheit heute deutlich geringeren Körperschaftsteuersatz wurde die Grunstücks-GmbH für Immobilienbesitzer sehr attraktiv. Angeblich gehen dem Staat dadurch rd. 1,5 Mrd. € verloren.

In der Politik wird nun über die Abschaffung der erweiterten Kürzung diskutiert. Zwar wurde der Antrag der Grünenfraktion am 03.06.2025 auf Abschaffung noch abgelehnt, jedoch wohl eher aus parteitaktischen Gründen. Gerade auch durch die nun folgende weitere Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes auf schlussendlich 10 % würde hier eine deutliche Begünstigung der Immobilien-GmbH erfolgen. Dieser Vorteil ist starker Kritik ausgesetzt.

Die auf die Einkünfte der Immobilien-GmbH entfallende Gewerbesteuer würde den Kommunen zufließen. Da diese derzeit ziemlich knapp bei Kasse sind, wäre der Wegfall ein gutes Instrument zur Stärkung der Finanzlage.

Unser Rat: Wenn Sie derzeit die Errichtung einer Immobilien-GmbH planen, würden wir Ihnen empfehlen, noch abzuwarten wie sich die politische Lage in den nächsten Monaten entwickelt. Wir werden berichten!

P.S.: Auch der Wegfall der steuerfreien Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen nach einer Besitzdauer von 10 Jahren wird wieder diskutiert.