Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen
11.07.2025
In der heutigen Sitzung (11.07.2025) hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt.
Das Gesetz hat folgende Inhalte:
- "Investitions-Booster": Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA von max. 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2026 um jeweils 1 % p.a. bis auf 10 % in 2032.
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne bei Einzelnternehmen und Personengesellschaften stufenweise auf 25 % bis 2032.
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.In den Folgejahren sinken die Prozentsätze entsprechend auf 10.0 % im ersten Folgejahr, 5 % im 2. und 3. Jahr, im 4. Jahr auf 3 % und im 5. Jahr auf 2 %. Dies gilt für Anschaffungen im Zeitraum vom Juli 2025 bis Dezember 2027.
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen auf € 100.000,00. D.h. bis zu diesem Preis ist für die Versteuerung der Privatnutzung nur ein 0,25 % des Buttolistenpreis zu berücksichtigen.
- Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG)
Quelle: Haufe Steuer Office