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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen

11.07.2025

In der heutigen Sitzung (11.07.2025) hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt.

Das Gesetz hat folgende Inhalte:

  • "Investitions-Booster": Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA von max. 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
  •  Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2026 um jeweils 1 % p.a. bis auf 10 % in 2032.
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne bei Einzelnternehmen und Personengesellschaften stufenweise auf 25 % bis 2032.
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.In den Folgejahren sinken die Prozentsätze entsprechend auf 10.0 % im ersten Folgejahr, 5 % im 2. und 3. Jahr, im 4. Jahr auf 3 % und im 5. Jahr auf 2 %. Dies gilt für Anschaffungen im Zeitraum vom Juli 2025 bis Dezember 2027.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen auf € 100.000,00. D.h. bis zu diesem Preis ist für die Versteuerung der Privatnutzung nur ein 0,25 % des Buttolistenpreis zu berücksichtigen.
  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG)

Quelle: Haufe Steuer Office