Sommermärchen: BFH-Urteil für den DFB
01.07.2025
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Sommermärchen-Prozess wegen Steuerhinterziehung zu einer Verbandsgeldbuße in Höhe von 110.000 € verurteilt worden. "Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler
Darlehensrückzahlung wurde verschleiert
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. Dies war nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig. Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt.
Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt. "Alle drei handelten mit dem gemeinschaftlichen Willen, dass der wahre Zahlungsgrund nicht öffentlich, sondern verschleiert wird", sagte die BFH-Richterin.
Der DFB musste im Jahr 2017 22 Millionen Euro Steuern nachzahlen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. Eine erhoffte Erstattung ist nach dem Urteil des BFH nun wohl nicht mehr möglich.
Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung mit dem Verband hart ins Gericht. Der DFB hätte in der fast zehn Jahre andauernden Aufarbeitung der WM-Affäre mit einer Selbstanzeige im Jahr 2015 frühzeitig den "Stecker ziehen" können. So sei seither viel Geld verschwendet worden.
Quelle: beck-online