Anpassung der Steuerberatergebühren zum 01.07.2025
13.06.2025
Liebe Mandanten,
der Bundesrat hat am 21. März 2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Diese wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nunmehr zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Was bedeutet das für Sie als Mandantin oder Mandant?
Die Anpassung sieht gesetzlich vorgegebene Erhöhungen der Steuerberatergebühren im Durchschnitt zwischen 6 und 9 %.vor. Diese Anpassungen erfolgen nicht auf Initiative unserer Kanzlei, sondern sind eine verbindliche gesetzliche Vorgabe, der alle Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen.
Daraus folgt auch, dass sich unsere Stundensätze für die Tätigkeiten unserer Steuerfachangestellten/Steuerfachwirtinnen und Steuerberater entsprechend erhöhen. Auch vereinbarte Pauschalen werden angepasst.
Warum ist diese Änderung notwendig?
Hintergrund der Erhöhung sind die seit der vorherigen Gebührenerhöhung im Jahr 2020 deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien.
Mit der Anpassung soll sichergestellt werden, dass Steuerberatung weiterhin auf einem hohen fachlichen Niveau erbracht werden kann – auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in der Praxis. Die neuen Vergütungsregelungen gelten ab dem 1. Juli 2025 automatisch für alle nach diesem Stichtag erbrachten Leistungen.
Wir möchten betonen, dass wir diese gesetzlichen Änderungen nicht beeinflussen können. Die Vergütungsordnung ist verbindliches Recht und darf von uns weder unterschritten noch verändert werden. Selbstverständlich informieren wir Sie auf Wunsch gerne über die Auswirkungen im konkreten Einzelfall.