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Steuerliche Änderungen lt. Koalitionsvertrag

08.05.2025

Nun ist die neue Regierung endlich aktiv. Welche steuerlichen Änderungen plant die Koalition lt. Koalitionsvertrag? Hier eine Auflistung ohne Garantie auf Vollständigkeit und auf tatsächliche Umsetzung der Vorhaben:

Für Unternehmen:

Es soll ein "Investitions-Booster" in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % für die JAhre 2025 bis 2027 eingeführt werden.

Ab 01.01.2028 soll die Körperschaftsteuer in 5 Schritten von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt werden. Auch Personengesellschaften sollen nach dem sog. Optionsmodell und der Thesaurierungsbegünstigung davon profitieren. Die Regierung will prüfen, ob ab 2027 sämtliche neu gegründete Unternehmen unabhängig von der Rechtsform unter die Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes fallen können.

Der Mindesthebesatz für Gewerbesteuer soll von 200 auf 280 % erhöht und die Verlegung des Sitzes eines Unternehmens in "Gewerbesteuer-Oasen" soll erschwert werden.

Außerdem könnte eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden. Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 € erhöht werden.

Bonpflicht: Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.

Registrierkassenpflicht: Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 EUR soll ab dem 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

Globale Mindeststeuer: An der Mindeststeuer für große Konzerne soll festgehalten werden. Die Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer soll unterstützt werden.

Stromsteuer: Für schnelle Entlastungen um mindestens 5 Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.

Forschungszulage: Bei der steuerlichen Forschungszulage soll der Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich angehoben und das Verfahren vereinfacht werden.

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden.

Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst weitgehend umsatzsteuerbefreit sein.

Für Forschung soll es im Umsatzsteuergesetz Bereichsausnahmen geben.

Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.

Privatbereich:

Die Einkommensteuer für keine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden, die Erhöhung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld soll aneinander gekoppelt weerden und der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag wird erhöht.

Es ist geplant Überstundenzuschläge steuerfrei zu stellen und eine steuerliche Begünstigung der Auszahlung einer Prämie durch den Arbeitgeber bei der Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit.

Es wird die Einführung einer steuerlichen Freistellung eines Gehaltes bis zu 2.000 € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die freiwiilig über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten.

Die Enrfernungspauschale soll ab 2026 von 30 ct auf 38 ct bereit ab dem ersten Kilometer angesetzt werden können.

Eine Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden können, soll geprüft werden.

Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR angehoben werden.

Zum 1.1.2026 soll eine "Frühstart-Rente" eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll pro Monat 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Gemeinnützigkeit:

 

Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll auf 50.000 EUR erhöht werden. 

Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden. Hierzu gehört auch Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine.

Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 EUR sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden. Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 EUR Einnahmen im Jahr, soll keine Sphärenaufteilung, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen, mehr erfolgen müssen.

Weitere Vorhaben:

Energetische Sanierungen: Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.

Mitgliedschaft in Gewerkschaften: Es soll steuerliche Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften geben

Kfz-Steuer: Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.

Agrardiesel-Rückvergütung: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig eingeführt werden.

Finanztransaktionsteuer: Eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene soll unterstützt werden.

Luftverkehrsteuer: Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.

(Quelle: Haufe Online Redaktion)