Gemeinnützigkeit
Unterstützung im Ukraine-Krieg
08.01.2025
Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert.
Dies umfasst insbesondere:
- vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen
- Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe
- Leistungen für die Flüchtlingshilfe fallen in den Zweckbetrieb