Wichtige Änderung ab Oktober 2025 bei Überweisungen
IBAN-Namens-Check ab Oktober
04.08.2025
Ab Oktober müssen die Banken den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen. Bei Abweichungen wird eine Warnmeldung ausgegeben, um Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Gerade in der jüngsten Vergangenheit ist es zu vielen Betrugsfällen, z.B. mit gefälschten Steuerbescheiden, gekommen.
Daraus folgt, dass Sie akkurat darauf achten müssen, den Zahlungsempfänger bei der Überweisung korrekt anzugeben. Dies sollte auch aus Haftungsgründen erfolgen.
Bei einer Übereinstimmung des Namens des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber haftet nämlich die Bank für Falschüberweisungen.
Stimmt der Name im Wesentlichen überein (z.B. bei einem Tippfehler) gibt es eine Fehlermeldung der Bank mit der Angabe des korrekten Zahlungsempfängers. Die Zahlung kann auf eigenes Risiko ausgeführt werden.
Gibt es keine Übereinstimmung zwischen Zahlungsempfänger und Kontoinhaber gibt es keine Rückmeldung mit Angabe des korrekten Zahlungsempfängers aber die Zahlung kann trotzdem auf eigenes Risiko ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der edp Steuerberatungsgesellschaft die Bankkonten auf den Vor- und Nachnamen Ihres betreuenden Steuerberaters lauten. Bitte verwenden Sie den entsprechenden Namen und keine andere Bezeichnung.