Steuerliche Entlastungen ab 2025

07.01.2025

Noch vor Weihnachten 2024 hat der Bundesrat dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen: 

Der Grundfreibetrag wurde dabei für 2025 auf € 12.096,00 und für 2026 auf € 12.348,00 angehoben. Auch das Kindergeld wird um € 5,00 auf € 255,00 in 2025 und in 2026 auf € 259,00 erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt auf € 3.336,00 für 2025 und auf € 3.414,00 für 2026. 

Außerdem werden die Tarifeckwerte für die Reichensteuer und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag angehoben.

Diese Maßnahmen dienen den Abbau der sogenannten "kalten Progression".